Von der rassischen Herkunft der Bediensteten des Innenministeriums

Die Übereinkunft der europäischen Innenminister "zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit", welche auf Initiative Schäubles unter dem Deckmantel der Kriminalitäts- und der Terrorismusbekämpfung eine verstärke Überwachung der europäischen Bevölkerung einleiten soll ("Prümer Vertrag"), veranlasste das Europäische Parlament zu Änderungsanträgen, welche die ungezügelte Kontrollitis eindämmen soll.
Im Änderungsantrag 3 fordern sie:
"(3c) Besondere Datenkategorien, die die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugung, die Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, die sexuelle Ausrichtung oder Gesundheit betreffen, sollten nur verarbeitet werden, wenn dies absolut notwendig für den Zweck eines spezifischen Falls und demgegenüber verhältnismäßig ist und in Übereinstimmung mit spezifischen Garantien steht."
Hier geht es also darum, dass bestimmte menschliche Merkmale und private Gesinnung von den Überwachern gar nicht erst erhoben werden sollen - höchsten unter ganz bestimmten Bedingungen.
Nicht ganz klar wird, was unter "rassischer Herkunft" gemeint sein kann, da bekanntlich "Rasse" als Unterscheidungsmerkmal zwischen Menschen seit einiger Zeit dem wissenschaftlichen Wissensstand entsprechend obsolet ist.
Die Aufnahme dieses Begriffs hat jedenfalls einen, sagen wir mal vorsichtig, seltsamen Touch.

Und nun vom großen Europa in the Small Austrian World.
Nach der wochenlangen Torpedierung der Weitergabe der vom Untersuchungsausschuss angeforderten Akten, gab es gestern darüber eine Einigung zwischen Parlamentspräsidentin Prammer, dem Innenminister Platter und dem Ausschussvorsitzenden Fichtenbauer. Und siehe da, obige Formulierung taucht fast eins zu eins wieder auf:
"werden personenbezogene Daten von MitarbeiterInnen des Innenministeriums betreffend ihre rassische und ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben nicht übermittelt."
Was im europäischen Parlament als etwas, was nicht erhoben werden soll, verlangt wird, soll im österreichischen Parlament nur nicht weitergegeben werden dürfen.
Es darf also davon ausgegangen werden, dass das Innenministerium nicht nur über die sexuelle Orientierung seiner MitarbeiterInnen Bescheid zu wissen das Recht zu haben glaubt - weswegen es berechtigterweise auch einen entsprechenden Wirbel gibt -, sondern es als gegeben annimmt, dass es Personalakten gibt, in denen die "Rasse" von Bediensteten des Innenministeriums vermerkt ist.

Gelebter Rassismus sozusagen.

Seltsamerweise hat sich darüber noch niemand aufgeregt.

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