Ein neues Dienstrecht für die Magistratsbediensteten

Ein offenbar bereits im tiefen Inneren der SPÖ-Wien (Stadträtin + Magistratsdirektion + FSG-Spitze) akkordiertes neues Dienstrecht für die Bediensteten des Magistrats liegt nun zur Begutachtung auf. Wie so oft werden wichtige und konfliktträchtige Materien im Sommer frei gegeben, wenn die Gremien und die Fraktionen nur unzulänglich in der Lage sind, dazu rechtzeitig und adäquat Stellung zu nehmen. Von einer innergewerkschaftlichen Diskussion ganz zu schweigen.

Der Text des Entwurfs::



Und hier die Erläuterungen.

Beim ersten Durchlesen fällt auf, dass magistratsweit die gleitende Arbeitszeit Pflicht sein wird, was in der geplanten Form eine Schwächung des Mitspracherechts der Bedienstetenvertretung nach sich zieht. Dass der Urlaubsanspruch nunmehr in Stunden statt in Tagen gemessen wird und es möglich sein soll, in Einzelfällen einzelne Urlaubsstunden zu konsumieren. Weiters Einführung eines Vierteljahres als "Freijahr", was sicher einen Fortschritt ist, Angleichungen an EU-Arbeitszeitbestimmungen u.a.m.
Es steht zu befürchten, dass der Teufel in den Details verborgen ist.
Oder gibt es gar keinen Teufel?
Ich fürchte, in dieser Hinsicht halte ich es mit dem Papst, der an den leibhaftigen Teufel glaubt. Oder war es der vorige Papst?


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