Gelten gesetzliche Regelungen auch für die Magistratsabteilung 13 der Gemeinde Wien?
Offenbar nicht (immer), wie die Praxis der letzten Monate zeigt:
Dieser Lässigkeit im Umgang mit gesetzlichen Regelungen steht eine penible Überwachung der genauen Erfüllung formaler Detailvorschriften durch die nachgeordneten Dienststellen gegenüber. Wogegen rein formal nichts eingewendet werden kann, für die MitarbeiterInnen dieser Dienststellen in der täglichen Praxis aber oft sehr aufwendig wird.
Da wurden im Sommer 2006 vier Dienstposten der Büchereien Wien gestrichen, ohne deren Leitung und die Personalvertretung zu informieren. Auch die Streichung eines Fachhilfspostens und eines A-Postens aus den Büchereien erfolgte ohne Information der Personalvertretung, welche damit ihres Rechts der Mitwirkung beraubt wurde. Beide Posten wanderten in die MA 13 Zentrale . Bei zwei Mitarbeiterinnen der Büchereien erfolgten wegen angeblichen Übergenusses einer Zulage überfallsartige Gehaltsabzüge, ohne dass die Bediensteten darüber einen Bescheid erhalten hätten oder die Personalvertretung die Gelegenheit gehabt hätte, über die Rechtmäßigkeit dieser Forderung zu verhandeln und allenfalls eine sozial verträglichere Form der Rückzahlung zu finden. Eine Vorgehensweise, die sowohl in der Besoldungsordnung als auch im Personalvertretungsgesetz vorgesehen wäre.
Apropos Überwachung und Kontrolle: Die Weisungsgebundenheit nachgeordneter Dienststellen, oder "Teildienststellen", wie es im MA13-Jargon heißt, besteht nunmehr nicht nur gegenüber dem Abteilungsleiter und den von ihm Beauftragten, sondern auch gegenüber den Koordinationsbereichen Controlling, Budget&Personal, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit.Dass dieser neue Umgang mit nachgeordneten Dienststellen für deren Leitungen zusehends zum Problem wird, ist daran zu erkennen, dass sowohl die Leiterin des Fachbereichs "Jugend" als auch der Leiter der Büchereien Wien ihr künftiges berufliches Glück in anderen Magistratsabteilungen suchen.
- Was sich bei den Büchereien zusehends so auswirkt, dass Weisungen dieser Koordinationsbereiche direkt an die dort tätigen ReferentInnen ergehen.
- Die Fachkräfte der Büchereien verlieren damit zusehends an Gestaltungsspielraum bzw. scheint ihre Qualifikation gar überflüssig zu werden, wenn die Büchereien weiterhin direkt aus der MA 13 heraus regiert werden.
- Dies erinnert nicht mal mehr an die indirekte Steuerung des "New Public Managements" sondern eher an einen Rückfall in feudale Abhängigkeiten.
Was die Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelungen anbelangt, wäre der Hauptausschuss der Personalvertretung gefordert. Ein gewisses Interesse der politischen EntscheidungsträgerInnen an der Umsetzungsweise ihrer politischen Vorgaben wäre ebenfalls wünschenswert.
(Quelle: Rundmail MA 13/Nr. 1)
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