Ein innerer Aushang

Und wieder wurden die Büchereibediensteten mit einer neuen Weisung beglückt:
Aushang in der Kassenstelle
Sie bekommen in den nächsten Tagen mit der Ringleihe einen Aushang, auf dem der/die Kassierer/in und deren Stellverter/in vermerkt werden muss.
Eine Unterschriftenprobe ist ebenfalls auf diesem Formular zu leisten. Der Vordruck muss im mitgelieferten Wechselrahmen im Büro der Zweigstelle, in Kassennähe, aufgehängt werden. Zur Info: es handelt sich hierbei um eine Vorgabe in der Allgemeinen Kassen- und Verlagsvorschrift (Kapitel 2.4), deren Nichteinhaltung von der Internen Revision bemängelt wurde.


Da die Büchereien aber keine Auszahlungen an Kunden tätigen, wurde mit der IR vereinbart, dass der Aushang nur im Büro und nicht in Ausleiheraum angebracht werden muss.
Also: Allgemeine Vorschrift für Stadtkassen ist, dass für die "Kunden" durch ausgehängtem Namen und Unterschrift ersichtlich sein muss, wer der Kassier ist, mit dem er es zu tun hat. Soll sein.
Was es bringen soll, ist mir allerdings nicht ganz ersichtlich, aber gut.

Da es hochgradig lächerlich erscheinen würde, wenn bei den Ausleihetheken in den Büchereien gerahmte Tafeln mit Namen und Unterschriften hängen würden, werden die gerahmten KassenführerInnennamen halt innen im Büro aufgehängt, wo sie außer von den Büchereibediensteten selber niemand zu sehen vermag. Aber wenn die Innenrevision wieder kommt, dann wird sie sich sehr freuen.

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