Büchereien: Alles ist verboten, was nicht erlaubt ist?


Und wieder flatterte ein nützlicher Hinweis auf die Schirme, auf den die Büchereibediensteten sowas von gewartet haben:
"Gelegentlich kommt es vor, dass Büchereibedienstete aufgefordert werden, Artikel für Fachzeitschriften zu verfassen; dabei gelten folgende Regelungen:

1. tritt der Büchereibedienstete als reine Privatperson auf und kann aus dem Artikel keine Verbindung zu den Büchereien Wien, MA 13 bzw. Stadt Wien hergestellt werden - ist davon auszugehen, dass die Betroffene/ der Betroffen allein als Privatperson tätig wird - in diesem Fall ist der beabsichtigte Artikel Fr. Mag. Vogl (Leiterin des Koordinationsbereichs Öffentlichkeitsarbeit in der MA 13) nicht bekannt zu geben.

Hinweis: möglicherweise ist dies als Nebenbeschäftigung zu melden - jedenfalls wenn dafür ein Honorar ausbezahlt wird.


2. schreibt die Autorin/ der Autor den Artikel als Büchereibediensteter (Indizien dafür: z.b. während der Dienstzeit, Bezugnahme auf die Büchereien Wien bzw. offizielle Bezeichnung als MitarbeiterIn der Büchereien der Stadt Wien) - ist die Absicht bzw. der Artikel mit Fr. Mag. Vogl abzusprechen.

Hinweis: ein Honorar darf in einem solchen Fall nicht verlangt bzw. ausbezahlt werden."

In strenger Interpretation heißt dies wohl, dass Büchereibedienstete sich weder als solche zu erkennen geben dürfen, wenn sie Artikel schreiben, noch dürfen diese irgendwie die Büchereien erwähnen.
Sollte dies aber doch der Fall sein, was bei Artikel in Büchereifachzeitschriften nicht immer zu vermeiden ist, dann muss er erst von einer fachfremden Stelle genehmigt werden. Und Honorar darf auch nicht kassiert werden.

Scheint mir hart an der Grenze, wenn nicht sogar darüber hinaus gehend, von Unterdrückung der Meinungsfreiheit zu sein.

Damit hört sich natürlich jede öffentliche Diskussion über das Büchereiwesen und über die Zukunft der Büchereien auf.

Sinn hinter dieser rigiden Anordnung ist natürlich, dass kein Bediensteter des Magistrats irgendwas von sich verlauten lassen darf, was nur irgendwie von der gerade herrschenden Linie der politischen und magistratischen Macht-Haberer abweicht.
Selbständiges Denken und gar Artikulieren darf ausschließlich berufsanonym und über alles, nur nicht über das Eine erfolgen.

"New Middle Age Management is watching you"



library_mistress - 2008.03.14, 01:29

Zum Kopfschütteln

"Gelegentlich kommt es vor, dass Büchereibedienstete aufgefordert werden, Artikel für Fachzeitschriften zu verfassen" - kommt es "gelegentlich" auch vor, dass das jemand freiwillig macht oder dass er darum gebeten wird?
Aus meiner eigenen Abteilung kann ich berichten, dass wir Artikel auch melden sollen, aber nachdem sie veröffentlicht wurden - damit sie auf der Bibliothekswebsite angeführt werden können. Zumindest habe ich noch nichts Vergleichbares gehört oder gelesen.

haftgrund - 2008.03.15, 01:58

ich vermute, die Vorstellung, dass jemand etwas freiwillig macht oder dass jemand zu bitten sei, kommt im Wirklichkeitskonstrukt der MA13-Leitung nicht vor. Eine jede Idee wird mit: "Wie-wann-warum-womit-wieviel?" umgehend totgefragt. Daher wird das öffentliche Reden über die Institution nicht als Erweiterung sondern als Gefahr gesehen. Und so Artikel schreiben wird wohl als Vergeudung der Arbeitskraft angesehen, und noch dazu mit Körberlgeld. Dem sei ein Riegel vor.

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