Provokanter uralter Arschadel?

Bekanntlich sind im April 1919 Adelstitel und die Privilegien des Adels in Österreich gesetzlich abgeschafft worden und der Gebrauch von Prädikaten und Titeln wurde unter Strafe gestellt (Adelsaufhebungsgesetz StGBl. Nr. 211, Vollzugsanweisung am 18. April 1919, StGBl. 237):
§ 2.
Durch § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, St. G. Bl. Nr. 211, sind aufgehoben:
1. das Recht zur Führung des Adelszeichens "von";
2. das Recht zur Führung von Prädikaten, zu welchen neben den zugestandenen die Familien unterscheidenden Adelsprädikaten im engeren Sinne auch das Ehrenwort Edler sowie die Prädikate Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit gezählt wurden;
3. das Recht zur Führung hergebrachter Wappennamen und adeliger Beinamen;
4. das Recht zur Führung der adeligen Standesbezeichnungen, wie z. B. Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Würdetitels Herzog, sowie anderer einschlägiger in- und ausländischer Standesbezeichnungen;
Im Jahr 2008 ist in der Kleinen Zeitung am 13. März eine Todesanzeige zu lesen:

Hans Stubenberg gibt im eigenen sowie im Namen
  • seiner Gemahlin Maria Andrea Herrin und Gräfin von und zu Stubenberg, geborenen Reichsfreiin von Sternbach,
  • seiner Söhne Maximilian und Paul, Herren und Grafen von und zu Stubenberg,
  • seiner Tante Leopoldine Gräfin Dorbrzensky von Dobrzenicz, geborenen Prinzessin von Lobkowicz
  • dass es Gott dem Allmächtigen gefallen hat (...)
  • Anna Maria Herrin und Gräfin von und zu Stubenberg, geborene Gräfin Dobrzensky von Dobrzenicz
(...)findet am Samstag, dem 15. März 2008 (...)
In den Durchführungsbestimmungen des Adelsaufhebungsgesetz heißt es weiter:
"1) Die Führung von Adelsbezeichnungen (§ 2), sowie von aufgehobenen Titeln und Würden (§ 3) wird von den politischen Behörden gemäß § 2 des Gesetzes vom 3. April 1919, St. G. Bl. Nr. 211, mit Geld bis zu 4000 S oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.
(2) Strafbar ist hienach nicht nur die Führung solcher Bezeichnungen im öffentlichen Verkehr, das heißt im Verkehr mit Behörden und öffentlichen Stellen sowie in an die Öffentlichkeit gerichteten Mitteilungen und Äußerungen, sondern auch die Führung im rein gesellschaftlichen Verkehr und der Gebrauch von Kennzeichen, die einen Hinweis auf den früheren Adel oder auf aufgehobene Titel oder Würden enthalten, soferne darin eine dauernde oder herausfordernde Mißachtung der Bestimmungen des Gesetzes zu erblicken ist."
Umgangen wird in diesem Fall dieses Gesetz dadurch, dass der Verfasser der Todesanzeige (Hans Stubenberg) selber auf die Führung des Adelstitels verzichtet und nur andere damit "schmückt". Ei ei, wieder ein feiner Streich des ... (siehe Überschrift)
Erinnert an den Streich, den die Proponenten der "Vereinigung der Edelleute" unter der schwarzen Koalition spielen haben können: sie erreichten, dass dieser Verein durch die Vereinsbehörde anerkannt wurde und damit aus ihrer Sicht implizit auch das Führen von Adelstiteln erlaubt wäre.

An sich ist das alles ganz lustig. Dass diese Bande aber in der Summe immer noch ein Schweinegeld hat und zu den größten Grundbesitzern zählt, ist weniger erheiternd. Über die Ursprünge des Reichtums alter Adelsfamilien hat Bernd Engelmann in "Wir Untertanen" vor langer Zeit schon ein sehr aufschlussreiches (und leider vergriffenes) Buch geschrieben.

Zum Abschluss ein Ausschnitt aus dem österreichischen Sagenschatz:
Auf der nun schon lange in Trümmer zerfallenen Burg Oberkapfenberg im Mürztale hauste das Geschlecht der Herren von und zu Stubenberg, deren eigentlicher Stammsitz das noch erhaltene Schloß Stubenberg im Feistritztale gewesen. Zwei Brüder aus diesem Geschlechte führten ein echtes Raubritterleben. Da sie es gar zu toll trieben, ergrimmten die übrigen Ritter ihrer Umgebung und rückten ihnen hart an den Leib. Da zogen die beiden Stubenberger mit allen ihren erbeuteten reichen Schätzen, von wenigen Getreuen begleitet, in die damals fast unzugänglichen Waldschluchten des Schöckels und erbauten die Feste Stubegg. Von hier aus setzten sie nun ihr tolles Treiben ärger als früher fort, raubten nicht nur reisende Kaufleute aus, sondern plünderten auch manches Gotteshaus und vergriffen sich dadurch selbst an den Schätzen der Kirche. Da belegte der Papst die beiden Brüder mit dem Kirchenbanne.
[dann beschlossen sie zur Aufhebung des Banns einen Kreuzzug zu machen und dachten natürlich dabei an das Wichtige zuerst:]
Bevor sie jedoch die Heimat verließen, dachten sie an die Sicherung ihres Reichtumes ...

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