Vertuschungsmaschinerie


Peter Pilz, der Blogger ohne Permalink, hat heute einen Briefwechsel in seinen Blog gestellt, der es in sich hat:

DONNERSTAG, 07. FEBRUAR 2008

Der Innenminister hat eine "Evaluierungskommission" eingesetzt. Gegen ihren Vorsitzenden, einem ehemaligen Mitglied des Kabinetts Strasser, läuft ein gerichtliches Verfahren wegen der gesetzwidrigen Weitergabe der Daten der Familie Zogaj. Der zweite Beamte ist direkter Untergebener eines der hauptverdächtigen Kabinettsmitglieder. Aus gutem Grund genießen beide das Vertrauen des ÖVP-Ministers.

Platter sollte folgendes evaluieren:

Am 28. August 2006 wendet sich Herwig Haidinger, der Leiter des Bundeskriminalamtes, an das Kabinett der Innenministerin. Er mailt an Bernhard Treibenreif, der im Kabinett für die Bundespolizei zuständig ist:

„Bitte um Erledigung des Auftrages. In Ausübung der Fachaufsicht ist für mich von Interesse, ob aufgrund des Hinweises mit eben diesen mE markanten Kriterien weitere Befragungen, Erhebungen und letztlich eine Befassung des StA erfolgt sind oder nicht.

Die Darlegung dieser Umstände ist von grundsätzlichem Interesse für die Kriminalpolizei und hat möglicherweise Auswirkungen hinsichtlich eines allfälligen Amtshaftungsanspruchs des Opfers.“

Haidinger will, dass endlich aufgeklärt wird, warum einem zweiten Hinweis auf den Entführer im Jahr 1998 nicht nachgegangen wurde. Dazu hat er eine Weisung auf sofortige Einvernahme des Polizeihundeführers gegeben. Aber er stößt auf Widerstand. Beamte befolgen seine Weisung zur Einvernahme des Hundeführers nicht. Daher wendet sich Haidinger am 31. August 2006 ein zweites Mal an Treibenreif:

„Vom Leiter der Ermittlungsgruppe Genmjr. Koch, und CI Frühstück wurde mir vorige Woche ein Sachverhalt vorgetragen und die Aktenteile dazu vorgelegt, aus denen hervor geht, dass es einen zweiten Hinweis hinsichtlich der Fahndung nach einem weißen Bus/Kastenwagen in der gegenständlichen Causa (Natascha Kampusch) gegeben hatte.

Dieser Hinweis wurde vom SB Wien am 14.4.1998 (also 10 Tage nach dem ersten Hinweis) protokolliert:

Der Berichtsleger beginnt des Bericht damit, dass eine unbekannte männliche Person angerufen habe. Am Ende des Berichts wird unter der Bezeichnung „Nur für Handakte“ ein Natinale des Anrufers angeführt (es handelt sich um einen Polizisten).

In diesem Bericht wird ausgeführt, dass hinsichtlich der Fahndung nach dem weißen Kastenwagen ...im Bezirk Gänserndorf...in Bezug zur Abgängigkeit der Natascha Kampusch...es eine Person gebe,...welche mit dem Verschwinden in Zusammenhang stehen könnte. Folgende (wesentlich für eine mögliche Täterschaft scheinende) Argumente werden dabei aufgeführt:


der Mann sei ein Eigenbrötler, welcher mit seiner Umwelt extreme Schwierigkeiten und Kontaktprobleme habe
er wohne mit seiner Mutter in Strasshof/Nordbahn, Heinstraße 60 (Einfamilienhaus)
dieses Haus sei jedoch vollelektronisch abgesichert
auch soll der Mann eventuell Waffen zu Hause haben
vor dem Areal soll öfters sein weißer Kastenwagen...abgestellt sein
der Mann soll einen Hang zu Kindern in Bezug auf Sexualität haben


Aus dem mir vorgelegtem Aktenmaterial geht in der Folge hervor, dass – unter Hinweis auf die erste Überprüfung an dieser Adresse am 6.4.1998 – Erhebungen über Auftrag des SB Wien vom GP Deutsch Wagram bei Meldeamt der Marktgemeinde Strasshof/N angestellt wurden, welche ergaben, dass in besagtem Haus Priklobil W. (Mutter) ...polizeilich gemeldet und Priklopil Wolfgang (Sohn)...aufhältig, jedoch nicht polizeilich gemeldet seien.

Weitere Erhebungen/Überprüfungen sind in der Aktenlage nicht ersichtlich.

Ich habe daraufhin die Weisung zur weiteren Prüfung erteilt. Insbesondere sollte festgestellt werden, ob und von wem weitere Ermittlungen geführt worden sind, da bei der Sachlage im Zusammenhang mit den oben dargestellten Kriterien jedenfalls intensive Ermittlungen hätten aufgenommen werden müssen.

Mittlerweile wurde der damalige Hinweisgeber, ein Hundeführer der BPD Wien, befragt und hätte angegeben, ja, er sei der Hinweisgeber gewesen, er wolle aber nicht, dass darüber jetzt eine Niederschrift aufgenommen werde (mündliche Mitteilung von GenMjr. Koch an mich über nachfragen).

Meine nunmehr auch schriftlich ergangene Weisung an AL II/BK/3 Mag. Erich Zwettler und LPK GenMjr. Koch (bis heute 11:00 Uhr schriftlich darüber zu berichten) wurde nicht befolgt.

Dazwischen kam es auch zu einer Intervention des GD-StV Gen. Lang Franz, der in der Angelegenheit Mitarbeiter zu einer Sitzung einberief, von der ich nichts wusste und auch nicht eingeladen war.

AL II/BK/3 Mag. Erich Zwettler und LPK GenMjr Koch Nikolaus hatten mitgeteilt, dass der zuständige StA die Weisung erteilt habe, auch BM.I intern nichts hinaus zu geben. Mit diesem Argument wurde die Befolgung meiner Weisung bisher abgelehnt, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, dass sich meine fachliche Weisungsbefugnis aus dem BK-Gesetz und der GE/GO eindeutig ergebe und auch dieses durch die Weisung des StA (auch BMI intern nichts hinaus zu geben) nicht verkürzt werden könne.

Damit verstärkt sich mein Eindruck, dass hier „etwas vertuscht“ werden sollte. Abgesehen vom Umstand, dass die Nichtbefolgung meiner Weisungen disziplinarrechtlich zu ahnden sind.

Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen (auch gegenüber dem GD-StV und der Ressortleitung), dass durch diese Vorgangsweise allenfalls entstehende/entstandene Amtshaftungsansprüche des Opfers verkürzt werden könnten.“

Am 14. September ist der Polizist noch immer nicht einvernommen worden. Haidinger wendet sich wieder an Treibenreif. Zum ersten Mal schreibt er über eine „Weisung der Ressortleitung“:

„Ich schicke dir diese eMail deshalb, weil ich vermute, dass in der Sache in der Ressortleitung interveniert werden wird. In der Sache haben wir – beide – darüber gesprochen – und sind zu ein und derselben Meinung gelangt.

Lieber Bernhard, ich möchte auch gar nicht, dass du deinerseits intervenierst. Ich komme meinerseits auch den Weisungen meiner Vorgesetzten nach; auch wenn ich sie aus fachlicher Sicht nicht teile oder anderer Ansicht bin, erfülle ich sie doch (zB Weisung der Ressortleitung, die Angelegenheit mit dem zweiten Hinweis derzeit nicht weiter zu untersuchen). Nach wie vor bin ich anderer Ansicht, halte mich aber dennoch an die Weisung meiner Vorgesetzten.

Alleine der Umstand, dass ich drei Wochen lang fortwährend – mündlich und schriftlich – die Weisung wiederholen muss, ist nicht zu akzeptieren, darf nicht akzeptiert werden. Ich glaube, ausreichend Geduld und Verständnis bewiesen zu haben.“

Treibenreif antwortet eine Stunde später:

„Lieber Herwig,
s.g. Herr Direktor,
ich danke dir für die Info.

Ich ersuche dich weiterhin – wie auch schon bisher zwischen uns vereinbart – unsere beiden Vereinbarungen in dieser Angelegenheit zu beachten.

Betreffend der von dir gewählten Vorgehensweise hinsichtlich fachlicher Weisungen an die SOKO odgl. kann – und möchte ich mich auch nicht engagieren – hier bin ich auch viel zu wenig in die Sache involviert.

Meine Hintergründe kennst du ja ohnehin – wir möchten die Angelegenheit mit der bestehenden Struktur abschließen, weil bisher – abgesehen von manch internem verbesserungswürdigem Kommunikationsprozess – gute Arbeit von deiner SOKO geleistet wurde. Wir beide wissen, dass auch die mediale Präsenz bisher von Euch (angefangen von Dir in der ZIB) sehr sehr gut abgearbeitet wurde.

Deshalb immer wieder auch meine Versuche, die Angelegenheit ohne größere Eklats abzuschließen – wäre ja schade darum.

Ersuche weiterhin um Unterstützung.

Mit besten Grüßen
Bernhard“

Erst am 26. September nimmt Haidinger zur Kenntnis, dass der Fall „Kampusch“ vertuscht wird. Das Ministerium wünscht „keine Eklats“. Haidinger mailt ein letztes Mal an Treibenreif:

„Sehr geehrter Herr Brigadier!
Lieber Bernhard!

Inhalt der ersten Weisung an mich war, dass keine Erhebungen zum zweiten Hinweis (Stichwort: Hundeführer aus Wien) gemacht werden dürfen. Dem Willen der Ressortleitung folgend habe ich mich – wenn auch unter Protest – an diese Weisung gehalten.

Inhalt dieser Weisung war auch eine zeitliche Komponente: Nämlich bis zu dem Nationalratswahlen damit zuzuwarten. Dieser Termin ist mit kommendem Sonntag erreicht.

Danach beabsichtige ich eine Evaluierung des Falles zu beauftragen. Ich hoffe, die Ressortleitung ist damit einverstanden (hebt also die derzeit noch bestehende Weisung auf).

In der Sache selbst, sehe ich folgenden Aufklärungs- und Verbesserungsbedarf für die Kriminalpolizei:

Warum wurde mit dem zweiten Hinweis nicht weiter gearbeitet (weitere, eingehendere Befragung), obwohl ein weiterer Hinweis auf ein und denselben Mann gekommen ist und mehrere konkrete Kriterien enthielt, die über den ersten Hinweis weit hinaus gingen;
Warum wurde der Hundeführer (Kollege aus Wien) nicht ein einziges Mal befragt (noch dazu, wo er in derselben Behörde Dienst versieht);
Warum wurde der Zeugin, die die Entführung beobachtet hatte, kein Lichtbild von P. gezeigt;
Warum wurde vom LPK (damals LGK) Burgenland der Umstand nicht festgestellt, dass hier ein zweiter, weiter führender Hinweis vorlag, der nicht bearbeitet worden ist;

Das sind, kurz zusammen gefasst – wesentliche Fragen, deren Aufarbeitung die Kriminalpolizei für ein nächstes Mal professioneller machen muss. Darum geht es mir – und nicht um strafrechtliche oder disziplinäre Untersuchungen, wie mir bösartig zu unterstellen versucht wurde.

Die zweite Weisung, den LPK GenMjr Koch Nikolaus von der operativen Einsatzleitung nicht entbinden zu dürfen, obwohl er mehrfach meine Weisungen nicht befolgt hatte (und bis heute nicht hat), kommentiere ich hier nicht mehr.

Lieber Bernhard, wir waren in diesem Fall nicht so gut, wie ich mir das vorstellte. Das schmerzt, aber es muss (!) behandelt werden.

Herwig Haidinger“

Treibenreif hat es für seine Ministerin geschafft. Der Fall „Kampusch“ wird die Nationalratswahl nicht stören. Die ÖVP kann weiter einen Sicherheitswahlkampf führen.

Einige der Beamten werden später belohnt. Treibenreif arbeitet nach wie vor im Kabinett des Innenministers. Er kontrolliert von dort die gesamte Polizei. Bernhard Treibenreif genießt das Vertrauen des Ministers. Günther Platter weiß, was er an ihm hat.












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