Wie in "Kondome der Ministerin" bereits berichtet, wurde bei den Büchereien Wien mit Anfang 2008 die Bestimmung eingeführt, dass die BüchereibenutzerInnen auf das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild verzichten müssen, wenn sie die Büchereien betreten. Dazu gibt es auch einen Mailwechsel zwischen einem in seiner Beharrlichkeit leicht lächerlich wirkenden Personalvertreter und den gewohnt souveränen magistratischen und politischen Instanzen:
Personalvertreter an die Abteilungsleitung der MA 13
Da die ab Jänner 2008 für die Büchereien gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Meinung nach einige Mängel auch rechtlicher Art aufweisen, rege ich an, die AGB vorerst auszusetzen und zu überarbeiten. Siehe Beilage.
(ergeht auch an alle Büchereibediensteten)
Stv. Leiter der Büchereien an die Büchereibediensteten
Die AGB´s sind eingehend juristisch abgeklärt; die übermittelten Unterlagen und Anweisungen haben selbstverständlich vollinhaltlich Gültigkeit.
Der Aussendung des Personalvertreters, die er ohne vorherige Abklärung mit der Zentrale der Büchereien verfasst hat, ist demnach keine Beachtung zu schenken.
Personalvertreter an den stv. Leiter der Büchereien
mir ist nicht recht klar, welcher Abklärung mit der Zentrale es bedurft hätte, nachdem mir bedeutet wurde, dass meine mündlich vorgebrachten Bedenken hinsichtlich des obligatorischen Verzichts der Rechte am eigenen Bild für eben diese Zentrale irrelevant seien.
Personalvertreter an das Stadtratbüro Laska
In die neuen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Büchereien Wien ist ein Passus aufgenommen worden, der mir sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch in der Außenwirkung der Büchereien als bedenklich erscheint, da darin enthalten ist, dass Fotoaufnahmen von BüchereibenutzerInnen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
Meiner Meinung nach ist es überaus problematisch, dass der Erwerb einer Büchereikarte mit einem Verzicht auf ein nicht unwesentliches Persönlichkeitsrecht verknüpft wird.
Stadtratbüro an Personalvertreter
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von der Magistratsabteilung 13 erarbeitet. Das Ergebnis wurde von der zuständigen Abteilung der Magistratsdirektion einer rechtlichen Prüfung unterzogen und in weiterer Folge vom Gemeinderat im Dezember 2007 beschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten und ab dem genannten Termin von allen Beteiligten anzuwenden.
Personalvertreter an Stadtratbüro
Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Jänner 2008 und nehme zur Kenntnis, dass die Büchereien Wien nunmehr nur noch jenen Wienerinnen und Wienern offen stehen, die für sich und für ihre Kinder auf das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild zu verzichten bereit sind.
Eine Songzeile aus den späten 70ern, frühen 80ern wars, vermutete von Zeltinger, habe es aber nicht mehr gefunden, geht ungefähr so:
Was kümmerst den Mond, wenn ihn die Hunde anbellen? Im Vertrauen, er ärgert sich furchtbar!
Das sind halt so die stillen Hoffnungen, die man hegt :-)
würd gerne kontakt aufnehmen, um etwas zu fragen, zu zeigen, zu bitten.