Gnade vor Recht bei Bibliotheken

Der Schweriner CDU-Abgeordnete Jörg Vierkant macht es deutlich Keine falschen Erwartungen wecken - Bibliotheken sind freiwillige kommunale Leistung:

Der Erhalt und der Ausbau der Bibliotheken ist eine freiwillige kommunale Leistung. Das Land sollte sich hier nicht über Gebühr einmischen, zumal der finanzielle Spielraum für neue Unterstützungssysteme kaum vorhanden ist. Wer suggeriert, dass ein Bibliotheksgesetz unter Umständen beispielsweise die Schließung einer konkreten Bibliothek verhindern könnte, täuscht die Öffentlichkeit.
Zudem muss in der gesamten Diskussion die technische Entwicklung beachtet werden. Vieles wofür früher der Gang in die Bibliothek notwendig war, kann heute ebenso im Internet recherchiert und gelesen werden.
Daher soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung einer digitalen virtuellen Bibliothek unter Berücksichtung des veränderten Medienverhaltens eine sinnvolle Ergänzung innerhalb der Bibliotheksstruktur darstellt“.

Übersetzt dürfte diese Aussage in etwa bedeuten:
Der Herr gibt, der Herr nimmt und Gesetze hin oder her, wir schließen, was wir wollen!
Außerdem hocken eh alle im Second Life, wer braucht dann überhaupt Bibliotheken?
Nur eine virtuelle Bibliothek ist eine gute Bibliothek.
Und virtuell heißt, dass es nichts kosten darf. Personal schon gar nicht.




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