Nach der Wiedereröffnung der Bücherei sehen die BenutzerInnen ein Gate, das unschwer als Alarmauslöser erkennbar ist.
Von den bisher 3 Ausleihetheken stehen nunmehr 2 zur Verbuchung zur Verfügung plus 2 Selbstverbuchungsautomaten. Der 3. Arbeitsplatz ist ab nun nur noch zur Einschreibung und für Information sowie für die Hilfestellung bei den Selbstverbuchern vorgesehen.
Diese Hilfestellung besteht vorerst vor allem darin, die Botschaft Selbstverbuchung zu verbreiten:
- Selbstverbuchung ist eine Erleichterung für die BenutzerInnen
- Die Bücherei kann jetzt länger offen haben
- Man muss sich nicht mehr bei der Theke anstellen
- Die Selbstverbuchung ist für die Ausleihe gedacht
- Nein, nicht für die Rückgabe
- Rückgabe, Abholung vorbestellter Medien und Begleichung von Gebühren sind weiterhin thekenpflichtig. Gebühren können aber auch erst bei der Rückgabe beglichen werden
- Außer der Kontostand ist bei 12 € offene Gebühren angelangt - dann muss vor der Selbstverbuchung bei der Theke bezahlt werden
- Verlängerungen gehen zwar übers Internet, jedoch nicht über die Selbstverbucher
- TagesleserInnen müssen auch zur Theke
- DVDs müssen vor der Entlehnung zuvor gegen die Covers ausgetauscht werden
- CD-Roms auch
- Bei Überschreitung der Höchstzahl der Medien ist keine Selbstverbuchung möglich. Kann aber im Bedarfsfall an der Ausleihetheke überschritten werden
- Abgelaufene Ausweise oder Ausweise zur jährlichen Wiedervorlage müssen zuvor an der Theke erneuert werden
- Am einfachsten ist es, zuerst die Medien zurückzugeben und nach dem Aussuchen von Büchern, Zeitschriften und CDs diese beim Selbstverbuchungsautomaten zu verbuchen
- Außer Punkt 5. - 13. tritt in Kraft.
Soweit die Botschaft. Demnächst die Praxis.
Bisher zum Thema:
Trackback URL:
https://haftgrund.twoday.net/stories/5127929/modTrackback