Verletzung der Bürgerrechte durch Büchereien

   
Zufällig bin ich auf eine von der ARGE-Daten - in Österreich die Anlaufstelle für Datenschutzfragen - verfassten Stellungnahme zu den neuen AGB der Wiener Büchereien (pdf 400kb) gestoßen, welche die Bedenken, die hier1) vor einem Jahr bereits geäußert wurden, nicht nur in vollem Umfang bestätigt, sondern hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Konsequenzen noch darüber hinausgeht:
Büchereien Wien: Keine Persönlichkeitsrechte in der Bibliothek?
eigentümliche Geschäftsbedingungen - Wer sich in Bibliothek einschreibt, verzichtet auf Persönlichkeitsrechte - sowohl zivil- als auch strafrechtlich bedenkliche Eingriffe - Zustimmungserklärung entspricht nicht datenschutzrechtlichen Standards

Durch Zuschriften zahlreicher verärgerter Bürger wurde die ARGE DATEN auf einen von der Gemeinde Wien zu verantwortenden Eingriff in die Privatsphäre aufmerksam gemacht. Anlassfall sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Büchereien Wien, welche sich seit 1.1.2008 in Geltung befinden. Wer sich bei den Büchereien Wien "einschreibt" gibt damit, ohne sich dessen bewusst zu sein, einen weitgehenden Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte in den Räumlichkeiten der Büchereien ab.
Neben Verhaltenstipps für BüchereibenutzerInnen (PDF) wird schließlich folgendes Resumee gezogen:
Spätestens seit dem neuen Wiener Sozialhilfegesetz und dem Fall "Mistkübel-Videoüberwachung im Gemeindebau" ist evident, dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei der Gemeinde Wien in keinen guten Händen sind. Die neue Bücherei-AGB-Bestimmung ist ein weiterer Mosaikstein, der zeigt, welche Auffassung die Stadtverantwortlichen von Bürgerrechten haben.
Mit diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" hat sich die den Büchereien übergeordnete Magistratsabteilung 13, wo diese juristische Meisterleistung das Licht der Welt erblickt hat, nicht nur ziemlich blamiert, sondern sie hat den Büchereibediensteten auch ein gutes Stück Rechtsunsicherheit beschert.



1) siehe:

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